/** * Default AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) of LogYou GmbH — seeded into the * legal-documents store (server/utils/legalDocsDb.ts) on first use. Imported * from https://www.logyou.de/agb/ (state: September 2026). Once the store holds * a row, THAT row is authoritative and editable at Settings → Legal Documents — * this file is only the initial seed and a last-resort fallback. * * Section 13 (MHD/FEFO, Pfand- und Zurückbehaltungsrecht, Aussonderungsrecht, * Zugang im Ausnahmefall, Versicherung, Inventur) was MOVED here from the * contract template (contractTexts.ts → property / liability) on 2026-09-07 to * keep the contract shorter. Inventur = on request & paid; insurance = only the * Inhaltsversicherung (no Verkehrshaftungs-/Betriebshaftpflicht claim). */ export const AGB_DEFAULT_TITLE_DE = 'Allgemeine Geschäftsbedingungen der LogYou GmbH' export const AGB_DEFAULT_TITLE_EN = 'General Terms and Conditions of LogYou GmbH' export const AGB_DEFAULT_HTML_DE = "
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB” genannt) regeln das Verhältnis zwischen der LogYou GmbH (nachfolgend “LogYou” genannt) und einem Kunden (nachfolgend “Kunde” genannt), zusammen die “Parteien” genannt.
\nDurch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von LogYou erklärt sich der Kunde mit der Einhaltung dieser AGB sowie aller damit zusammenhängenden Dokumente und Richtlinien einverstanden, auf die hierin verwiesen wird. Diese AGB gelten unabhängig von dem Land, in dem der Kunde seinen eingetragenen Sitz hat.
\nMit ADSp2017 sind die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 gemeint, die der DSLV hier veröffentlicht. In den ADSp2017 sind Bedingungen aufgeführt, die in der vorgenannten Rangfolge ergänzend zum Kundenvertrag und zu den AGBs gelten.
\nAPI (Application Programming Interface) ist definiert als eine Reihe von Protokollen und Werkzeugen, die es verschiedenen Softwareanwendungen ermöglichen, miteinander zu kommunizieren und die Integration der LogYou App mit Online-Shops, Marktplätzen und anderen E-Commerce-Kanälen oder -Tools zu erleichtern.
\nB2B/B2C-Sendung bezieht sich auf eine Sendung, die mit der LogYou App als B2B/B2C-Sendung synchronisiert oder manuell als solche identifiziert wurde. In der Regel ist der Empfänger einer B2B-Sendung ein Wiederverkäufer der Waren des Kunden. Der Empfänger einer B2C-Sendung ist in der Regel ein Endkunde des Kunden.
\nGeschäftstage sind Tage, die keine Samstage, Sonntage, Feiertage oder Tage sind, an denen die Banken in dem Land, in dem LogYou seine Dienste anbietet, geschlossen sind.
\nFrachtführer sind die unabhängigen dritten Lieferunternehmen oder Spediteure, die für die tatsächliche Durchführung der Beförderung der Waren des Kunden verantwortlich sind.
\nVertrauliche Informationen gemäß der Definition in Klausel 11.
\nKölner Palettenbörse bezeichnet die Bedingungen, wie sie von führenden Verbänden der Schifffahrt, Spedition und des Straßengüterverkehrs hier entwickelt und empfohlen werden.
\nKundenvertrag bezieht sich auf den individuell vereinbarten Vertrag, der die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und LogYou regelt, einschließlich aller von beiden Parteien unterzeichneten Vertragsänderungen.
\nDas Kundenportal ist die webbasierte Anwendung, die LogYou für Endkunden bereitstellt. Je nach den vom Kunden ausgewählten Zusatzfunktionen ermöglicht das Kundenportal eine proaktive Steuerung. Die Funktionalität wird stets weiterentwickelt. Maßgeblich zum Austausch mit dem Kunden ist die LogYou APP. Warenanmeldungen, Auftragsstornierung, Artikel und Anfragen müssen dort vom Kunden hinterlegt werden. Steht die Funktinalität nicht zur Vergfügung greift E-Mail als Ersatzmöglichkeit. Durch Automatisierung stellt LogYou gewissen Funktionaltiäten ohne Eingeriff des Kunden zur Verfügung.
\nZoll- und Lieferpartner bezieht sich auf einen Partner von LogYou, der die Zollabwicklung und Lieferung von Waren über verschiedene Zollregionen hinweg erleichtert.
\nDDP bedeutet Delivered Duty Paid (geliefert verzollt), wie in den von der Internationalen Handelskammer entwickelten Incoterms definiert.
\nEndkunden sind die Kunden des Kunden und in der Regel die Empfänger der von LogYou für den Kunden bearbeiteten Aufträge.
\nWaren sind die von LogYou für den Kunden verarbeiteten physischen Waren. Die Begriffe “Produkte” und “Waren” werden austauschbar verwendet.
\nDer Kunde erhält ein Ansprechpartner für Umsatzwachstum, Kostensenkung, Onboarding und die Optimierung der gesamten Logistikeinrichtung.
\nDas Handelsgesetzbuch (HGB ) ist das wichtigste Gesetz zur Regelung von Handelsgeschäften, Verpflichtungen und Tätigkeiten in Deutschland.
\nLogYou-Standardmaterial bezieht sich auf das standardmäßige, nicht markengebundene Verpackungsmaterial, das LogYou dem Kunden in dem LogYou-Fulfillment-Center, in dem die Waren des Kunden gelagert werden, zur Verfügung stellt.
\nLogYou Fulfillment Center bedeutet jede Einrichtung, die direkt von LogYou oder einem Fulfillment Partner mit dem LogYou WMS betrieben wird.
\nLogYou WMS ist das proprietäre LogYou Warehouse Management System, das in enger Zusammenarbeit mit unseren LogYou Fulfillment Centern entwickelt wurde.
\nHS-Codes (Harmonized System Codes) sind definiert als eine standardisierte numerische Methode zur Klassifizierung von gehandelten Produkten, die weltweit für Zollzwecke verwendet wird, um die Art der versendeten Waren zu identifizieren.
\nMit Logistik-AGB 2019 sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Logistikdienstleister 2019 gemeint, die der DSLV hier veröffentlicht. In den Logistik-AGB 2019 sind Bedingungen aufgeführt, die in der vorgenannten Rangfolge ergänzend zum Kundenvertrag, den AGB und den ADSp2017 gelten.
\nDie Auftragsabwicklung umfasst das Kommissionieren und Verpacken, vom Falten der Versandkartons bis zum Einlegen der Waren in den Versandkarton und dessen Verschließen. Falls erforderlich, wird jeder Versandkarton mit transportsicherem Füllmaterial versehen, um Transportschäden zu vermeiden.
\nZurückgewiesene Waren beziehen sich auf alle Waren, die zurückgewiesen oder unter Quarantäne gestellt wurden oder für die die Dienstleistungen gemäß Klausel 4 ausgesetzt wurden.
\nSKU (Stock Keeping Unit) ist definiert als eine eindeutige Kennung für jede einzelne Ware, die zu den Waren des Kunden gehört, sowie für jedes einzelne Verpackungsmaterial. Jede Ware in allen LogYou Fulfillment Centern ist mit einer bestimmten, eindeutigen SKU verknüpft.
\nLogYou bietet eine integrierte Suite von Betriebssoftware und Dienstleistungen, die die Effizienz steigern und das Wachstum in der gesamten Lieferkette des Kunden fördern.
\nAuftragsabwicklung. LogYou bietet ein umfassendes Angebot an Fulfillment-Dienstleistungen, einschließlich der Auftragsabwicklung gemäß den Anweisungen des Kunden, wie Kommissionierung, Verpackung und Vorbereitung der Pakete für den Versand. Darüber hinaus kümmert sich LogYou um die Verarbeitung der eingehenden Bestände, die Lagerung und die Qualitätssicherung. Diese Dienstleistungen werden von einem speziellen Kundensupport unterstützt. Detaillierte Beschreibungen der von LogYou erbrachten Fulfillment-Dienstleistungen sind in Klausel 6 aufgeführt.
\nLieferung, Fracht und Verpackung. LogYou bietet dem Kunden darüber hinaus Liefer- und Frachtoptionen an, transportiert die Waren des Kunden jedoch nicht selbst. Stattdessen stellt LogYou die Verbindung zwischen dem Kunden und den Spediteuren oder anderen Logistikdienstleistern her, die die Waren zu den Endkunden transportieren. Darüber hinaus bietet LogYou mehrere Möglichkeiten für die Beschaffung von Verpackungsmaterial an. Der Kunde kann Verpackungsmaterial über LogYou kaufen, LogYou-Standardmaterial auswählen oder selbst beschafftes Verpackungsmaterial verwenden. Detaillierte Beschreibungen der von LogYou angebotenen Liefer-, Fracht- und Verpackungsleistungen sind in den Ziffern 7-9 enthalten.
\nDas Angebot von LogYou richtet sich ausschließlich an Unternehmer oder juristische Personen im Sinne des §14 BGB und nicht an Privatpersonen.
\nDer Kunde garantiert, dass er der rechtmäßige Eigentümer aller von LogYou für den Kunden verarbeiteten Waren ist, einschließlich aller zugrundeliegenden geistigen Eigentumsrechte, und/oder dass er rechtmäßig im Besitz dieser Waren ist und das alleinige Recht hat, die Waren zu lagern und danach die Freigabe und/oder Lieferung der Waren anzuordnen. Der Kunde erklärt, dass alle Waren nicht falsch etikettiert, mit falschen Marken versehen oder verfälscht sind und dass die Angaben auf allen Versand- oder Lieferdokumenten, einschließlich der Angaben zu Menge, Gewicht, Beschreibung und Zustand der Waren, richtig und vollständig sind und von LogYou als zuverlässig angesehen werden können.
\nDer Kunde ist grundsätzlich verpflichtet, LogYou alle für die ordnungsgemäße Erbringung der jeweils zu erbringenden Leistungen erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen und für deren Richtigkeit zu sorgen. LogYou ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen oder Unterlagen zu verifizieren, zu plausibilisieren oder sonst zu ergänzen. Dazu gehören insbesondere die für die Kapazitätsplanung erforderlichen Informationen, Informationen über die Waren des Kunden (z.B. Haltbarkeit, Gefahrgutklassifizierungen, Menge, Gewicht und HS-Code), Informationen, die für die Auftragsabwicklung erforderlich sind (z.B. Daten über Endkunden, Versandart im Ausgangsverkehr, Umverpackungen).
\nDer Kunde stellt alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, um den Einführungsprozess abzuschließen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die geplante Ankunft und Menge des Inventars, den erwarteten Auftragsbestand zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Verpackungsrichtlinien, technische Shop-Integration und bevorzugte Carrier.
\nDer Kunde wird LogYou rechtzeitig, spätestens 72 Stunden vor dem erstmaligen Eintreffen einer SKU in einem LogYou Fulfillment Center, über die erforderlichen SKU-spezifischen Informationen informieren. Darüber hinaus informiert der Kunde LogYou ggf. gleichzeitig über alle weiteren relevanten Faktoren, die die Lagerung der SKU und die Ausführung eines Auftrages, der die SKU enthält, betreffen. Dazu gehören:
\n(a) alle Verpflichtungen aus dem öffentlichen Recht, dem Zollrecht, dem Außenwirtschaftsrecht (insbesondere Embargos gegen Waren, Personen oder Länder) und dem Sicherheitsrecht;
\n(b) alle in den einschlägigen Sicherheitsvorschriften (u.a. SOLAS im Seerecht) geforderten Daten in der jeweils vorgeschriebenen Form für alle in Betracht kommenden Verkehrsträger;
\n(c) gegenüber Dritten bestehende gewerbliche Schutzrechte, wie z. B. Marken- und Lizenzbeschränkungen, die mit dem Besitz der Waren verbunden sind, sowie rechtliche oder verwaltungstechnische Hindernisse, die der Ausführung des Auftrags entgegenstehen;
\n(d) besondere Anforderungen, die von LogYou zu beachten sind und die für die SKU spezifisch sind.
\nDer Kunde garantiert, dass alle von LogYou zu bearbeitenden Waren keine Gegenstände enthalten, die gegen den Weltpostvertrag oder gegen geltende Gesetze oder Richtlinien in der Region, in der die Waren empfangen, gelagert oder versandt werden, verstoßen. Der Kunde erklärt ferner, dass alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Werbung, dem Verkauf und dem Vertrieb der Waren mit allen anwendbaren Gesetzen und Richtlinien übereinstimmen.
\nLogYou lehnt es ab, Dienstleistungen für Waren zu erbringen, die unter die Gesetzgebung für kontrollierte Substanzen fallen, die als Waffen eingestuft sind, und für alle Artikel, die strengen gesetzlichen Vorschriften oder Verboten für die Verarbeitung oder den Weiterverkauf gemäß den geltenden lokalen Gesetzen unterliegen. Sollten solche Waren des Kunden, die automatisch als zurückgewiesene Waren eingestuft werden, an ein LogYou Fulfillment Center geliefert werden, übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für alle daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen.
\nLogYou lehnt es ferner ab, Leistungen für Waren zu erbringen, bei denen davon auszugehen ist, dass ihr Inhalt oder ihre Verpackung bei normalem Transport und trotz angemessener Verpackung Personen- oder Sachschäden verursachen kann. LogYou lehnt es auch ab, Dienstleistungen für Waren zu erbringen, die lebende Tiere, Tierkadaver, menschliche Überreste oder Körperteile enthalten oder aus diesen bestehen.
\nDer Kunde muss LogYou mindestens dreißig (30) Werktage, bevor die Waren zum ersten Mal in einem LogYou Fulfillment Center eintreffen sollen, um eine Genehmigung für alle gefährlichen und gefährlichen Waren bitten, indem er ein Kunden-Support-Ticket in der LogYou App einreicht. Die folgenden Informationen müssen in dem Kunden-Support-Ticket enthalten sein:
\nGefährliche und gefährliche Güter sind Güter, die das Potenzial haben, während des normalen Transports, der Lagerung oder anderer Aktivitäten Schaden an Personen, Fahrzeugen oder rechtlichen Interessen Dritter zu verursachen. LogYou behält sich das Recht vor, den Umgang mit als gefährlich eingestuften Gütern oder verbotenen Gütern zu verweigern. Sofern LogYou keine Genehmigung für gefährliche und gefährliche Güter erteilt hat, gelten diese Güter als zurückgewiesene Güter.
\nDer Kunde ist verpflichtet, wertvolle Waren oder Waren mit erhöhtem Diebstahlsrisiko, insbesondere edelmetallhaltige Produkte, Tabakwaren, Kunstgegenstände (u.a. gemäß ADSp 2017) mindestens zehn (10) Werktage vor dem geplanten Eintreffen der Ware via E-Mail mit folgenden Information zu informieren (info@logyou.de):
\nLogYou behält sich das Recht vor, die Bearbeitung von wertvollen Waren abzulehnen; in diesem Fall werden solche Waren als zurückgewiesene Waren betrachtet. LogYou übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die durch solche Waren entstehen, wenn der Kunde es versäumt, eine vorherige Genehmigung einzuholen, bevor die Waren an ein LogYou Fulfillment Center geliefert werden.
\nSofern im Kundenvertrag nichts anderes vereinbart wurde, dürfen das maximale Gewicht und die maximalen Abmessungen einer B2C-Sendung die folgenden Werte nicht überschreiten:
\nDiese maximalen Abmessungen gelten nicht für B2B-Sendungen.
\nDer Kunde hat LogYou alle Dokumente und sonstigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte (z.B. zur zolltariflichen Einreihung) zu erteilen. Dies gilt insbesondere für die ordnungsgemäße zollrechtliche oder sonstige gesetzlich vorgeschriebene Behandlung – hierzu gehören auch Sicherheitskontrollen, z.B. bei Luftfrachtsendungen – der Ware.
\nDer Kunde ist für die Gesundheit und Sicherheit seiner Waren bis zum Zeitpunkt der Übernahme im LogYou Fulfillment Center verantwortlich. Bei verderblichen Waren muss der Kunde LogYou das Verfallsdatum der Waren sowie alle anderen in Klausel 4.2 genannten Informationen zur Verfügung stellen. LogYou haftet nicht für Schäden, die an den Waren entstehen, während sie sich in der Obhut von LogYou befinden, wenn der Kunde LogYou keine spezifischen Anweisungen in Bezug auf den Umgang mit verderblichen Waren gegeben hat, es sei denn, diese waren offensichtlich.
\nWenn der Kunde die Verpflichtungen aus den Ziffern 4.3, 4.4, 4.5, 4.6 und 4.7 nicht strikt einhält, kann LogYou nach eigenem Ermessen entweder die Waren des Kunden zurückweisen, die Dienstleistungen für diese Waren sofort aussetzen, die Waren des Kunden unter Quarantäne stellen oder den Kundenvertrag durch Mitteilung an den Kunden sofort kündigen. Alle Waren, die zurückgewiesen, unter Quarantäne gestellt oder für die die Dienstleistungen ausgesetzt wurden, gelten als “zurückgewiesene Waren”. Dies gilt auch für Waren, die von Insekten oder anderem gefährlichen Befall betroffen sind.
\nDer Kunde erstattet LogYou die Arbeitskosten, die für die Bearbeitung, Entfernung oder Verpackung der zurückgewiesenen Waren anfallen. Wenn die beanstandete Ware Schäden an den Einrichtungen von LogYou, an den Waren anderer LogYou-Kunden oder am Eigentum Dritter verursacht, haftet der Kunde für die direkten und indirekten Kosten und Aufwendungen, die LogYou und/oder Dritten dadurch entstehen. Dies kann die Kosten für die Lagerung und den Transport der beanstandeten Waren, die Lagerung und den Transport anderer betroffener Waren und/oder des Eigentums Dritter, die Rücksendung oder Vernichtung der beanstandeten Waren, die Schädlingsbekämpfung, die Beseitigung von Gefahren und/oder die Reinigung der Einrichtungen von LogYou, die Rechtskosten im Falle einer Untersuchung oder eines Gerichtsverfahrens aufgrund der durch die beanstandeten Waren verursachten Schäden sowie alle anderen angemessenen Kosten umfassen, die durch die Nichteinhaltung der oben aufgeführten Verpflichtungen durch den Kunden verursacht wurden.
\nKommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Entfernung der Waren nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung nach, ist LogYou vorbehaltlich der geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, über die Waren zu verfügen. LogYou behält sich das Recht vor, dem Kunden die vollen Kosten der Entsorgung in Rechnung zu stellen.
\nWenn die Bestellung eines Kunden in die LogYou App synchronisiert wird, wird LogYou die Bestellung gemäß den Anweisungen und den vom Kunden festgelegten Verpackungsrichtlinien bearbeiten. Dazu gehört die Kommissionierung der gewünschten Waren, die Verpackung in transportfähiges Verpackungsmaterial und die Beschriftung des Pakets mit der Adresse des Empfängers. LogYou übergibt dann das beschriftete Paket an den jeweiligen Frachtführer zum Transport. Der Vorgang kann auch von einem Fulfillment Partner mit Hilfe des LogYou WMS durchgeführt werden. Abgesehen von einer oberflächlichen Sichtkontrolle im Rahmen von Picking & Packing ist LogYou nicht verpflichtet, weitere Kontrollen auf äußerlich erkennbare Schäden durchzuführen.
\nLogYou akzeptiert die Entladung aller auf der LogYou App mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigten Wiederauffüllungssendungen, die innerhalb der Geschäftszeiten des jeweiligen LogYou Fulfillment Centers eintreffen, es sei denn, dem Kunden wurde ein vorübergehender Ankunftsstopp mitgeteilt (z.B. während der Tage unmittelbar vor und nach dem Black Friday). LogYou behält sich das Recht vor, Wiedereinlagerungssendungen abzulehnen, die vom Kunden nicht 24 Stunden vor Ankunft im jeweiligen LogYou Fulfillment Center angekündigt wurden. LogYou wird eingehende Waren auf sichtbare Schäden oder Mängel untersuchen und, falls vereinbart, Stichproben zur Qualitätssicherung durchführen. LogYou übernimmt keine Haftung für alle Schäden oder Mängel der Ware, die bereits vor der Übernahme der Ware vorhanden waren. Die Beurteilung der Vollständigkeit der Ware erfolgt auf Basis der Frachtpapiere und der vom Kunden in der LogYou App bekannt gegebenen voraussichtlichen Auffüllmengen. Eine stückweise Zählung wird nicht durchgeführt, es sei denn, der Kunde wünscht dies ausdrücklich, wofür dem Kunden der übliche Stundensatz für zusätzliche manuelle Tätigkeiten in Rechnung gestellt wird.
\nDer Kunde stellt sicher, dass die Waren im LogYou Fulfillment Center als Standardware ankommen: angekündigt, sortiert und palettiert. Die Zeit, die für die Bearbeitung von nicht standardmäßigen Wareneingängen benötigt wird, wird als zusätzlicher Aufwand zu Stundensätzen berechnet. Darüber hinaus gilt § 411 HGB und der Kunde ist verpflichtet,:
\n(a) die zu einer Sendung gehörenden Packstücke erkennbar als zusammengehörig zu kennzeichnen,
\n(b) erforderlichenfalls die Versandstücke so vorzubereiten, daß ein Zugriff auf den Inhalt nicht möglich ist, ohne äußerlich sichtbare Spuren zu hinterlassen;
\n(c) sicherstellen, dass jede Palette mit gelieferten Waren das Höchstgewicht von 600 kg und die maximalen Abmessungen von 180 cm x 120 cm x 80 cm, einschließlich des Palettenfußes, nicht überschreitet. Die Paletten sind in Schrumpffolie zu verpacken oder auf andere Weise gegen Bewegung zu sichern.
\nDer Kunde gewährleistet, dass die von ihm an ein LogYou Fulfillment Center gesendeten Waren keinem Zusammenlade- oder Lagerungsverbot unterliegen und dass von den Waren und ihrer Verpackung auch im Falle einer Beschädigung keine Gefahr für Umwelt, Menschen oder Sachen ausgeht.
\nEs gilt der Kölner Palettentausch (Zug-um-Zug; Palettentyp B), sofern nicht anders vereinbart.
\nLogYou wird die Waren des Kunden an einem geeigneten Ort in einem LogYou Fulfillment Center einlagern. Sollte der kleinste geeignete Lagerplatz zum Zeitpunkt der Einlagerung nicht verfügbar sein, behält sich LogYou das Recht vor, die Ware am kleinsten verfügbaren Lagerplatz einzulagern und dem Kunden entsprechend zu berechnen.
\nDer Umgang mit Waren in den LogYou Fulfillment Centern kann zu Verlust oder Beschädigung von Waren führen. LogYou hält hohe Standards ein, dennoch kommt es in den LogYou Fulfillment Centern gelegentlich zu verdeckten Fehlmengen, Produktschäden, falsch etikettierten Waren, falsch kommissionierten Waren und/oder Querlieferungen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass LogYou einen Schwundzuschlag von 1 % auf den Gesamtwert aller Wareneinheiten des Kunden in den LogYou Fulfillment Centern auf jährlicher Basis gewährt wird. Die Entschädigung für Fehlmengen, die den oben genannten Schwund überschreiten, ist auf den tatsächlichen Produktwert der verlorenen oder beschädigten Waren beschränkt, der anhand der ursprünglichen Kaufrechnung des Herstellers oder Lieferanten (oder der Rechnungen der Hersteller oder Lieferanten der ursprünglichen Komponenten, wenn der Kunde die Waren zusammengebaut hat) zu ermitteln ist.
\nLogYou führt auf Wunsch des Kunden Kitting-Aufgaben für den Kunden durch. Kitting bezieht sich auf den Prozess der Entnahme mehrerer SKUs aus dem Lager, der Zusammenstellung mehrerer Artikel dieser SKUs zu einem einzigen Kit und der Speicherung dieser Kits als neue SKU. Der Kunde muss alle Kitting-Aufträge über die LogYou App erteilen. Kitting-Aufträge, die vor Ende der Woche (Freitagmittag) an LogYou gesendet und von LogYou genehmigt werden, sollen innerhalb von ca. 5 Werktagen oder mehr abgeschlossen werden, abhängig von der allgemeinen Arbeitsbelastung und den internen Prozessen bei LogYou.
\nDie Bearbeitung von Rücksendungen bezieht sich auf den Prozess des Empfangs, der Identifizierung und der Kategorisierung von zurückgesandten Sendungen. Rücksendungen können passiv sein, wenn sie von einem Spediteur nach erfolglosen Zustellversuchen zurückgeschickt werden, oder aktiv, wenn sie von einem Endkunden nach Erhalt der Sendung zurückgeschickt werden. In beiden Fällen wird die Rücksendung mit der ursprünglichen Sendung abgeglichen und gemäß den vom Kunden angegebenen Richtlinien bearbeitet.
\nMit der Übergabe der Ware durch den Spediteur zur Einlagerung in ein LogYou Fulfillment Center gelten für den Leistungsbereich Lagerlogistik die entsprechenden Bestimmungen der ADsp2017 und ergänzend dazu die Logistik-AGB 2019. Macht der Kunde eine Reklamation wegen vermuteter Erfüllungsfehler geltend, wird LogYou die Reklamation bearbeiten, sofern der Kunde die in der Reklamationsrichtlinie von LogYou aufgeführten Reklamationsbedingungen einhält.
\nDie vereinbarte Cut-off-Zeit für den taggleichen Versand gilt nur für Aufträge, die nach Zahlung im Shop- oder Marktplatzsystem des Kunden unverzüglich und ohne Zurückhalten an LogYou übermittelt werden. Der Kunde verpflichtet sich, bezahlte Aufträge nicht zurückzuhalten oder gesammelt freizugeben. Werden Aufträge zurückgehalten und erst später – insbesondere kurz vor der Cut-off-Zeit – freigegeben, kann LogYou die vereinbarten Versandzeiten für diese Aufträge nicht zusichern; sie werden im regulären Ablauf, spätestens am folgenden Werktag, bearbeitet.
\nDer Kunde versteht und stimmt zu, dass LogYou die Waren des Kunden nicht tatsächlich befördert, sondern lediglich als Vermittler auftritt, der den Kunden mit den Transportunternehmen verbindet, die für die tatsächliche Durchführung der Beförderung der Waren des Kunden über die LogYou-App verantwortlich sind. Wenn der Kunde einen bestimmten Spediteur für die Lieferung auswählt und der gewählte Spediteur seine logistische Dienstleistung für die Waren nicht erbringen kann (z.B. aufgrund eines Streiks oder einer Arbeitsniederlegung), oder wenn LogYou aufgrund technischer Schwierigkeiten des angegebenen Spediteurs nicht in der Lage ist, das Versandetikett für den Spediteur zu erwerben, wird LogYou wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um einen geeigneten alternativen Spediteur für die betroffene Sendung zu wählen, vorbehaltlich des Ermessens von LogYou.
\nNachnahmeservices werden in einigen LogYou Fulfillment Centern für Sendungen mit einem maximalen Wert von EUR 1.000,00 pro Sendung angeboten. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dem Empfänger der Waren klare Anweisungen zu erteilen und von LogYou eine Bestätigung zu verlangen, dass die Synchronisierung der Zahlungsmethode von der Shop-Plattform des Kunden mit der LogYou-App wie vorgesehen funktioniert. Darüber hinaus trägt der Kunde alle Kosten, die im Zusammenhang mit, aber nicht beschränkt auf, Pfändung, Annahmeverweigerung, Insolvenz oder Nichtzahlung durch den Endkunden entstehen und schützt LogYou und/oder den Spediteur vor allen damit verbundenen rechtlichen Ansprüchen.
\nEs besteht keine Verpflichtung, die Waren des Kunden zur Auslieferung durch einen Spediteur zu übergeben, wenn LogYou vernünftigerweise glaubt oder vermutet, dass ein solches Vorgehen gegen geltende Import- oder Exportgesetze oder -sanktionen verstoßen würde.
\nDer Kunde hat die Möglichkeit, für Lieferungen in Regionen außerhalb der Zollregion des LogYou Fulfillment Centers, in dem die Ware erfüllt wird, eine DDP-Lieferoption zu wählen. LogYou wird den Kunden informieren, wenn diese Lieferoption eine gesonderte Rechnungsstellung durch den Zoll- und Lieferpartner an den Endkunden erfordert. In diesem Fall wird der Kunde von einer direkten Rechnungsstellung an den Endkunden absehen und stattdessen eine Sammelrechnung an den Zoll- und Lieferpartner stellen. LogYou kann den Kunden bei der Erstellung dieser Sammelrechnung unterstützen.
\nWenn der Kunde mit Zustimmung von LogYou ein bestimmtes Transportunternehmen ausgewählt hat, übergibt LogYou die bearbeiteten Sendungen an die für die Abholung zuständige Person des ausgewählten Transportunternehmens. LogYou haftet nicht für Schäden an der Ware nach Übergabe an den Frachtführer an der Laderampe. Macht der Kunde einen Anspruch wegen Verlust oder Beschädigung einer durch LogYou vermittelten Sendung gegenüber einem Frachtführer geltend, so hilft LogYou bei der Geltendmachung des Anspruchs, vorausgesetzt, der Kunde hält sich an die in der LogYou-Richtlinie für Schadensersatzansprüche aufgeführten Anforderungen.
\nDer Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Beförderer bestimmte Güter von der Beförderung ausschließen. Der Kunde verpflichtet sich, die Verbotsbestimmungen der Transportunternehmen einzuhalten. Weder LogYou noch der Frachtführer sind verpflichtet, Sendungen daraufhin zu überprüfen, ob sie unter die Transportausschlüsse fallen. Unterlässt es der Kunde, LogYou darüber zu informieren, dass ein Produkt unter die Definition des Transportunternehmens für verbotene Waren fällt, behält sich LogYou das Recht vor, Aufträge, die solche Waren enthalten, nicht an das jeweilige Transportunternehmen weiterzuleiten. In einem solchen Fall wird LogYou den Kunden informieren und, falls verfügbar, eine wirtschaftlich angemessene Alternative nach eigenem Ermessen suchen.
\nDer Kunde garantiert, dass die Lieferung der Waren besonderen gesetzlichen Anforderungen (z.B. Altersbeschränkungen) entspricht. Weder LogYou noch der Spediteur sind verpflichtet, die Lieferung zu kontrollieren (z.B. das Alter der Person, die die Sendung erhält). Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Liefermethode und -dokumente zu wählen, die den gesetzlichen Anforderungen für die versendeten Produkte entsprechen.
\nDer Kunde nimmt zur Kenntnis, dass LogYou lediglich die Verbindung mit den Frachtführern für den Transport der Waren in seiner Eigenschaft als Vermittler herstellt, nicht aber die Waren des Kunden direkt transportiert. Der Kunde kann sich dafür entscheiden, die Koordination von LogYou für den Transport der Waren in Anspruch zu nehmen. Der Umfang der Erleichterung durch LogYou umfasst sowohl die Koordinierung des eingehenden Transports, damit die Waren in den LogYou Fulfillment Centern ankommen, als auch des ausgehenden Transports, damit die Waren die LogYou Fulfillment Center verlassen. Sollte der Kunde LogYou mit der Organisation des Transports betrauen, gelten die Logistik-AGB 2019 und die ADsp2017, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. LogYou behält sich das Recht vor, zusätzliche Spediteure oder Dritte zu beauftragen.
\nDer Kunde kann die Zollabfertigung selbständig durchführen (Self-Clearance) oder LogYou im Rahmen eines Einzelauftrages beauftragen, die Einfuhrzollanmeldung nach den Weisungen des Kunden durchzuführen. LogYou wird Dritte mit der Durchführung der Zollabfertigung beauftragen, wobei der Kunde die erforderlichen Vollmachten direkt an den Zollagenten erteilt.
\nIn Fällen, in denen LogYou mit der Zollabfertigung beauftragt ist, muss der Kunde LogYou alle erforderlichen Dokumente, Aufzeichnungen und Informationen (wie z.B. die zolltarifliche Einstufung) zur Verfügung stellen, die für die ordnungsgemäße zollrechtliche oder sonstige gesetzlich vorgeschriebene Abwicklung der Waren, einschließlich Sicherheitsüberprüfungen bei Luftfrachtsendungen, erforderlich sind. Nach Fertigstellung der Zollanmeldung wird LogYou dem Kunden unverzüglich alle relevanten Zoll- und Steuerdokumente im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Dokumente unverzüglich auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und LogYou etwaige Unstimmigkeiten, Fehler oder Bedenken innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erhalt der Zollanmeldung schriftlich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, Zollrechnungen innerhalb der darin festgelegten Zahlungsfristen zu begleichen und die Rechnung in voller Höhe zu bezahlen, ungeachtet etwaiger geforderter Korrekturen der Einfuhrzollanmeldung oder der daraus resultierenden Zollrechnung. LogYou wird den Kunden bei Korrekturen durch den Zollagenten auf dessen Kosten unterstützen, haftet jedoch nicht für die damit verbundenen Kosten.
\nDer Kunde ist verpflichtet, alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Einfuhr seiner Waren in ein anderes Land oder Territorium einzuhalten und alle damit verbundenen Kosten und Verantwortlichkeiten zu tragen, einschließlich aller Zölle, Abgaben, Mehrwertsteuergesetze und Vorschriften in Bezug auf die Einfuhr der Waren sowie die Bestimmung der korrekten zolltariflichen Einstufung und des Herkunftslandes der Waren und ob die Waren für administrative Ausnahmen in Frage kommen. Der Kunde liefert die Waren verzollt (DDP) an die LogYou Fulfillment Center, mit allen Zöllen und Steuern bezahlt, zum freien Verkehr freigegeben und frei von jeglichen Belastungen. LogYou ist nicht verpflichtet, die Waren des Kunden zum Transport zu übergeben, wenn LogYou vernünftigerweise glaubt oder vermutet, dass ein solches Vorgehen gegen geltende Einfuhr- oder Ausfuhrgesetze oder Sanktionen verstoßen würde.
\nWenn der Kunde einen Anspruch wegen Verlust oder Beschädigung einer durch LogYou vermittelten Frachtsendung gegenüber einem Frachtführer geltend machen möchte, wird LogYou bei der Geltendmachung des Anspruchs behilflich sein, vorausgesetzt, der Kunde hält sich an die in der LogYou-Schadenregulierungspolitik aufgeführten Anspruchsvoraussetzungen.
\nDer Kunde erkennt an, dass LogYou kein eigenes Verpackungsmaterial herstellt, sondern Verpackungsmaterial an den Kunden weiterverkaufen kann. Der Kunde hat die Wahl, Verpackungsmaterial über LogYou zu beziehen, LogYou Standardmaterial zu verwenden oder selbst beschafftes Verpackungsmaterial einzusetzen.
\nLogYou ist bestrebt, für jede Sendung das am besten geeignete Verpackungsmaterial zu wählen, das den Anforderungen der Waren des Kunden und ggf. den angegebenen Verpackungsrichtlinien des Kunden entspricht. LogYou behält sich das Recht vor, alternatives Verpackungsmaterial zu wählen, wenn das am besten geeignete Verpackungsmaterial in dem LogYou Fulfillment Center, in dem die Waren des Kunden bearbeitet werden, nicht verfügbar ist.
\nWenn der Kunde eine Reklamation in Bezug auf LogYou-Standardmaterialverpackungen geltend macht, wird LogYou die Reklamation bearbeiten, vorausgesetzt, der Kunde hält sich an die in der Reklamationsrichtlinie von LogYou aufgeführten Anforderungen.
\nFür Verpackungsmaterial, das von LogYou im Namen des Kunden gekauft wurde, geht das Eigentum an dem Verpackungsmaterial auf den Kunden über, sobald es im LogYou Fulfillment Center eintrifft. Der Kunde ist damit einverstanden, dass für Verpackungsmaterial, das von LogYou im Auftrag des Kunden gekauft wurde, Lagerkosten anfallen, sobald das Material in einem LogYou Fulfillment Center wieder eingelagert wird. Etwaige Reklamationen bezüglich der Qualität oder Vollständigkeit des speziell für den Kunden beschafften Verpackungsmaterials sind gegenüber dem Verpackungshersteller geltend zu machen. Derartige Reklamationen werden von LogYou unterstützt, sofern der Kunde die Reklamation in Übereinstimmung mit der LogYou Reklamationspolitik vorbringt.
\nAlle Zahlungen erfolgen per Lastschrift sieben (7) Tage nach dem Rechnungsdatum gemäß dem SEPA-Direktmandat für Geschäftskunden. Rechnungen werden von LogYou ausschließlich in elektronischer Form einmal oder zweimal im Monat ausgestellt. Fracht- und Verpackungskosten können gesondert in Rechnung gestellt werden. Forderungen, die weniger als 2 % des Gesamtrechnungswerts betragen, werden mit der nächsten Rechnung erstattet.
\nAlle Änderungen der Preise (mit Ausnahme derjenigen, die der Preismatrix unterliegen) werden einen Monat nach der E-Mail-Benachrichtigung wirksam. Der Kunde hat das Recht, der Preisanpassung innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung durch Kündigung des Kundenvertrages zu widersprechen. In diesem Fall wird LogYou die Preisstabilität für die dreimonatige Kündigungsfrist sicherstellen. Kündigt der Kunde den Kundenvertrag nicht innerhalb von zwei Wochen, so gilt die neue Preisgestaltung als vereinbart. LogYou behält sich das Recht vor, die Preise alle sechs Monate anzupassen.
\nJede Vertragspartei kann den Kundenvertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigen, wobei eine E-Mail an den Kundensupport (info@logyou.de) die Schriftform wahrt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Kündigung steht LogYou ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn der Kunde mit der Zahlung von mehr als zwei (2) fälligen Rechnungen in Verzug ist oder ein Rechnungsbetrag von mehr als EUR 5.000,00 fällig ist und nicht alle fälligen Forderungen vollständig beglichen hat. LogYou kann die Leistung jederzeit und ohne Vorankündigung zurückhalten, wenn der Kunde fällige Rechnungen nicht begleicht.
\nDer Kunde verpflichtet sich, seine Waren (einschließlich Retouren) bis zu dreißig (30) Tage nach Beendigung des Kundenvertrages auf eigene Kosten aus dem LogYou Fulfillment Center abzuholen, vorbehaltlich der Bezahlung aller ausstehenden Rechnungen. Sollten weitere Retouren oder Warenbestände des Kunden in einem LogYou Fulfillment Center eintreffen, verpflichtet sich LogYou, diese bis zu dreißig (30) Tage nach Beendigung des Kundenvertrages abzuholen und zu lagern. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Abholung der Ware nicht nach, ist LogYou vorbehaltlich der anwendbaren zwingenden Bestimmungen berechtigt, die Ware zu verkaufen oder zu entsorgen. LogYou behält sich das Recht vor, dem Kunden die vollen Kosten der Entsorgung in Rechnung zu stellen.
\nZu den vertraulichen Informationen gehören nur solche Informationen, die entweder zum Zeitpunkt der Offenlegung ausdrücklich als “vertraulich” bezeichnet werden oder aufgrund ihrer Beschaffenheit vernünftigerweise als vertraulich identifizierbar sind. Für die Zwecke dieser AGB ist die Partei, die vertrauliche Informationen offenlegt, der “Offenleger” und die Partei, die die vertraulichen Informationen erhält, der “Empfänger”. Zu den vertraulichen Informationen gehören jedoch keine Informationen, die der Empfänger nachweisen kann:
\n(a) vor dem Zeitpunkt der Offenlegung durch den Offenleger gegenüber dem Empfänger öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich waren, ohne dass eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit bestand;
\n(b) nach der Offenlegung gegenüber dem Empfänger durch den Offenleger ohne Zutun oder Unterlassen des Empfängers öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich gemacht wird, ohne dass eine Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht;
\n(c) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung durch den Offenleger gegenüber dem Empfänger im rechtmäßigen Besitz des Empfängers befindet, ohne dass dieser zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, wie aus den zu diesem Zeitpunkt im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit geführten schriftlichen Unterlagen und Aufzeichnungen des Empfängers hervorgeht; oder
\n(d) vom Empfänger unabhängig und ohne Verwendung oder Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen des Informationsgebers entwickelt wurde, was durch schriftliche Aufzeichnungen und andere kompetente Nachweise belegt wird, die zeitgleich mit dieser unabhängigen Entwicklung erstellt wurden.
\nDer Lieferungsempfänger darf vertrauliche Informationen an seine Mitarbeiter oder Vertreter weitergeben, die die vertraulichen Informationen benötigen, damit der Lieferungsempfänger seine Verpflichtungen aus diesen AGB erfüllen kann, die über die vertrauliche Natur der Informationen informiert sind und die schriftlichen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die die vertraulichen Informationen mindestens ebenso gut schützen wie diese AGB. Der Empfänger hat angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Geheimhaltung der vertraulichen Informationen zu wahren und ihre Offenlegung und unbefugte Nutzung zu verhindern. Vertrauliche Informationen, die im Rahmen dieser AGB offengelegt werden, bleiben für fünf (5) Jahre nach Beendigung des Kundenvertrags vertraulich. Der Empfänger hat den Offenleger unverzüglich über jede unbefugte Nutzung oder Offenlegung oder vermutete unbefugte Nutzung oder Offenlegung von vertraulichen Informationen zu informieren. Ungeachtet der anderen Bestimmungen dieser Klausel behält sich LogYou das Recht vor, vertrauliche Informationen offenzulegen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder für Zwecke eines Gerichtsverfahrens oder für den Fall, dass LogYou einen begründeten Verdacht auf illegale Aktivitäten des Kunden hat.
\nLogYou verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Parteien können auch vereinbaren, eine spezielle Datenverarbeitungsvereinbarung als Ergänzung zum Kundenvertrag abzuschließen.
\nJegliche Ansprüche des Kunden gegenüber LogYou sind in Übereinstimmung mit den Anspruchsgrundsätzen von LogYou geltend zu machen. Vorbehaltlich nicht ausschließbarer Rechte haftet LogYou unter keinen Umständen gegenüber dem Kunden oder Dritten für indirekte, zufällige, besondere, exemplarische, Goodwill- oder Reputationsverluste, Folgeschäden oder Strafschadensersatz, einschließlich entgangener Gewinne, entgangener Verkäufe oder Geschäfte oder verlorener Daten.
\nDer Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass, wenn ein Spediteur im Besitz der Waren des Kunden ist, der Spediteur, und nicht LogYou, die alleinige Verantwortung für tatsächliche oder vermeintliche Schäden trägt, die der Kunde oder seine Waren nach geltendem Recht erlitten haben. Vorbehaltlich des Vorstehenden werden Waren, die Gegenstand einer verspäteten Lieferung sind oder die durch einen Spediteur verloren gehen oder beschädigt werden, in Übereinstimmung mit der LogYou Reklamationspolitik behandelt.
\nDie Verpflichtungen von LogYou können im Falle höherer Gewalt vorübergehend ausgesetzt werden. Höhere Gewalt umfasst unvorhersehbare und unvermeidbare Umstände, die außerhalb der Kontrolle von LogYou liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf schwere Wetterbedingungen, Überschwemmungen, Stürme, Streiks, Aussperrungen, Aufstände, Kriegshandlungen oder Terrorismus, Pandemien und staatliche Maßnahmen. Während solcher Ereignisse höherer Gewalt ist LogYou von der Erfüllung seiner Verpflichtungen, die durch diese Hindernisse unmöglich gemacht werden, befreit. In einem solchen Fall wird LogYou den Kunden unverzüglich über die voraussichtliche Dauer der Störung unterrichten.
\nDer Kunde verpflichtet sich, LogYou zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von und gegen jegliche Ansprüche, Klagen oder Forderungen, Verbindlichkeiten (einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten), Steuerverpflichtungen, Bußgelder und Strafen, einschließlich und ohne Einschränkung angemessener Buchhaltungsgebühren und -kosten, die aus oder in Verbindung mit:
\n(a) die Verletzung der vorliegenden AGB durch den Kunden;
\n(b) jede tatsächliche oder angebliche Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum eines Dritten im Zusammenhang mit den Inhalten des Kunden;
\n(c) Fahrlässigkeit, Verschulden, Unterlassungen, vorsätzliches Fehlverhalten, Betrug oder falsche Angaben des Kunden im Zusammenhang mit den gemäß Klausel 3 erbrachten Dienstleistungen;
\n(d) Ansprüche aus Produkthaftung, Rechtsverletzung oder falscher Etikettierung, die sich aus den Waren des Kunden ergeben; oder
\n(e) die missbräuchliche Verwendung der erbrachten Leistungen gemäß Ziffer 3 durch den Kunden.
\nDarüber hinaus erklärt sich der Kunde bereit, mit LogYou zu kooperieren und Informationen zur Verfügung zu stellen, um LogYou bei Untersuchungen, Verfahren, Interventionen oder Vollstreckungsmaßnahmen einer Regulierungs- oder Vollstreckungsbehörde zu unterstützen, die sich auf Aktivitäten beziehen, die im Rahmen einer Vereinbarung zwischen LogYou und dem Kunden durchgeführt wurden. Diese Haftungsfreistellung deckt alle vertraglichen, gesetzlichen oder sonstigen Ansprüche, Ansprüche wegen Personenschäden (einschließlich Tod) und tatsächliche oder materielle Sachschäden ab, die sich aus oder im Zusammenhang mit Vereinbarungen zwischen LogYou und dem Kunden oder der Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden ergeben. Die vom Kunden in dieser Klausel gewährte Entschädigung wird nur insoweit gekürzt, als der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von LogYou verursacht wurde oder dazu beigetragen hat.
\nAlle Vereinbarungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Rechtswahlprinzips, das die Anwendung des Rechts einer anderen Rechtsordnung vorschreiben würde, und sind nach diesem auszulegen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist das Landgericht Gießen.
\nSollte sich eine Bestimmung dieser AGB als nicht durchsetzbar oder unwirksam erweisen, so wird diese Bestimmung so weit eingeschränkt oder beseitigt, dass diese AGB im Übrigen voll wirksam und durchsetzbar bleiben.
\nDiese AGB sind in verschiedenen Sprachversionen verfügbar. Übersetzungen dienen lediglich dem Verständnis der Parteien. Auslassungen, Übersetzungsfehler, Widersprüche oder Unstimmigkeiten sowie Sinnentstellungen in einer übersetzten Fassung sind nicht relevant und dürfen nicht berücksichtigt werden. Die Übersetzungen dürfen auch nicht für die Auslegung (gleich welcher Art) der englischen Fassung herangezogen werden.
\nNeben diesen AGB gelten ergänzend und umfassend der individuell vereinbarte kaufmännische Kundenvertrag, die ADSp2017 und die Logistik-AGB 2019. Im Falle von Konflikten oder Widersprüchen gilt folgende Rangfolge in absteigender Reihenfolge: Kundenvertrag, AGBs, ADSp2017, Logistik-AGB 2019. Vorrangig gelten nur zwingende gesetzliche Bestimmungen, von denen nicht durch vorformulierte Vertragsbedingungen abgewichen werden darf.
\nEine MHD- und chargengenaue Bestandsführung sowie Kommissionierung nach dem FEFO-Prinzip erfolgt nur für Artikel, für die dies ausdrücklich in Textform vereinbart und gemäß Angebot vergütet ist; im Übrigen wird nach FIFO ohne Prüfung von MHD oder Chargen kommissioniert. Der Kunde bleibt für die produkt- und lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit seiner Waren verantwortlich und liefert die für die Rückverfolgbarkeit nach Art. 18 VO (EG) Nr. 178/2002 erforderlichen Daten (Charge, MHD) strukturiert bei Anlieferung an.
\nLogYou steht wegen aller fälligen Forderungen aus diesem Vertrag das gesetzliche Pfandrecht sowie das Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Waren des Kunden zu (§§ 464, 475b, 369 HGB). Das Pfandrecht besteht auch wegen unbestrittener Forderungen aus anderen mit dem Kunden geschlossenen Lager-, Fracht- und Speditionsverträgen. Die Verwertung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 1234 ff. BGB); die Pflicht zur Verkaufsandrohung in Textform und zur Auskehr eines Übererlöses bleibt unberührt.
\nIm Falle einer Insolvenz oder Liquidation von LogYou steht dem Kunden das gesetzliche Aussonderungsrecht gemäß §§ 47 ff. InsO zu. Die tatsächliche Herausgabe erfolgt jedoch nur, sofern keine offenen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis bestehen.
\nBei Wegfall des regulären Geschäftsbetriebs bemüht sich LogYou, dem Kunden oder einem von ihm Beauftragten Zugang zu seinen Waren zu verschaffen. Auch in diesem Fall gilt das Zurückbehaltungsrecht bei offenen Forderungen. Verliert LogYou den Zugriff auf seine Lagerstätten oder ist ein solcher Verlust absehbar, informiert LogYou den Kunden unverzüglich.
\n\nLogYou unterhält eine Inhaltsversicherung für seine eigene Betriebseinrichtung. Die Ware des Kunden ist hierdurch nicht versichert; die Eindeckung einer Waren-/Lagerversicherung (Verlust oder Beschädigung unabhängig vom Verschulden von LogYou, z. B. Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl) obliegt dem Kunden. Auf ausdrückliche Weisung in Textform besorgt LogYou eine Lagerversicherung auf Kosten des Kunden (§ 472 Abs. 1 HGB).
\nEine Inventur der eingelagerten Waren führt LogYou nur auf Wunsch des Kunden durch; sie wird nach Zeitaufwand gemäß Angebot berechnet. Dem Kunden wird auf Verlangen Teilnahme oder Einsicht in die Zähldaten gewährt. Festgestellte Differenzen werden mitgeteilt und mit Mehr-/Minderbeständen desselben Artikels saldiert. Für ungeklärte Inventurdifferenzen (Schwund) gilt eine Toleranz von 1 % pro Jahr bezogen auf den Gesamtwarenwert; darüber hinausgehende Differenzen ersetzt LogYou zum Einstandswert gemäß Original-Einkaufsrechnungen. Verdeckte Fehlmengen sowie falsch etikettierte oder fehlkommissionierte Waren werden hiervon erfasst. Die Toleranz gilt nur bei einfacher Fahrlässigkeit; für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt sie nicht.
\n" /** No official English translation exists yet — the German text is authoritative * (see AGB § 12.3). Filled by staff at Settings → Legal Documents when available. */ export const AGB_DEFAULT_HTML_EN = '' /** * Default AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO) — SLIM TEMPLATE * (~1.5 pages, Hetzner-style online AVV; the old 6-page version is kept in * reference/contracts/KFP_DSVGO_2026.pdf). Covers the mandatory Art. 28 (3) content (subject/duration, nature/purpose, * data categories, data subjects, instructions, confidentiality, TOM, * sub-processors, assistance, deletion/return, audit rights). Seeded into the * legal-documents store like the AGB and editable at Settings → Legal Documents. * ⚠ Must be reviewed by a data-protection lawyer / the DPO before customer use. */ export const AVV_DEFAULT_TITLE_DE = 'Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO' export const AVV_DEFAULT_TITLE_EN = 'Data Processing Agreement pursuant to Art. 28 GDPR' export const AVV_DEFAULT_HTML_DE = `zwischen dem Kunden (nachfolgend „Verantwortlicher“) und der LogYou GmbH, Mühlenweg 4, 35510 Butzbach (nachfolgend „LogYou“). Diese Vereinbarung ergänzt den Fulfillment-Rahmenvertrag („Hauptvertrag“) und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO.
LogYou verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Erbringung der im Hauptvertrag beauftragten Leistungen: Import von Bestellungen aus Shop- und Marktplatzsystemen, Kommissionierung, Verpackung, Erstellung von Versandetiketten und Übergabe an Frachtführer, Sendungsverfolgung und Versandbenachrichtigungen, Retourenbearbeitung, Bestandsverwaltung, Abrechnung und Support. Die Verarbeitung erfolgt in Deutschland; Übermittlungen in Drittländer nur nach Art. 44 ff. DSGVO (z. B. Versand an Empfänger außerhalb der EU im Auftrag des Verantwortlichen). Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages.
LogYou verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). Als Weisungen gelten der Hauptvertrag, diese Vereinbarung und die über das LogShip-Portal, per API oder in Textform erteilten Aufträge. Hält LogYou eine Weisung für rechtswidrig, informiert LogYou den Verantwortlichen unverzüglich und darf die Ausführung bis zur Bestätigung aussetzen. Der Verantwortliche bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich.
Alle mit der Verarbeitung befassten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO). LogYou trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, insbesondere: Zutrittsbeschränkung zu Lager und Büro mit Videoüberwachung der Packplätze; personalisierte Benutzerkonten mit rollenbasierten Berechtigungen und Mandantentrennung im LogShip WMS; TLS-Verschlüsselung aller Web- und API-Schnittstellen; Protokollierung von Änderungen (Audit-Trail); regelmäßige Backups, Monitoring und Notfallkonzept; Verpflichtung und Schulung der Mitarbeiter. Die Maßnahmen dürfen dem Stand der Technik angepasst werden, ohne das Schutzniveau zu unterschreiten. Eine ausführliche TOM-Beschreibung erhält der Verantwortliche auf Anfrage.
Der Verantwortliche genehmigt allgemein den Einsatz folgender Kategorien von Unterauftragsverarbeitern (Art. 28 Abs. 2 DSGVO): Hosting-/Rechenzentrumsdienstleister für LogShip WMS und Backups (EU), E-Mail-Versanddienstleister für Systembenachrichtigungen, Anbieter von Shop-/Marktplatzschnittstellen sowie mit dem LogYou WMS betriebene Fulfillment-Partnerstandorte. Frachtführer (z. B. DHL, DPD) handeln für die Beförderung als eigenständige Verantwortliche. Änderungen teilt LogYou in Textform mit; der Verantwortliche kann innerhalb von vier Wochen aus wichtigem datenschutzrechtlichen Grund widersprechen. LogYou verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter auf ein gleichwertiges Datenschutzniveau.
LogYou unterstützt den Verantwortlichen bei Anfragen betroffener Personen (Art. 12–22 DSGVO) und bei den Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO; direkt eingehende Anfragen werden unverzüglich weitergeleitet. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet LogYou dem Verantwortlichen unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden.
Nach Beendigung des Hauptvertrages löscht LogYou die Daten oder gibt sie nach Wahl des Verantwortlichen in einem gängigen Format zurück – spätestens 90 Tage nach Vertragsende, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Backups werden im regulären Zyklus überschrieben. Auf Verlangen bestätigt LogYou die Löschung in Textform.
LogYou stellt alle zum Nachweis der Einhaltung von Art. 28 DSGVO erforderlichen Informationen bereit. Der Verantwortliche darf – nach Ankündigung mit angemessener Frist, zu den üblichen Geschäftszeiten, in der Regel einmal jährlich – Kontrollen selbst oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchführen. Nachweise können auch durch Zertifizierungen, Prüfberichte oder Selbstauskünfte erbracht werden.
Es gelten Art. 82 DSGVO und die Haftungsregelungen des Hauptvertrages; für die Verarbeitung personenbezogener Daten geht diese Vereinbarung dem Hauptvertrag vor. Sie wird elektronisch geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO); der Abschluss wird im LogYou-Signaturportal mit Unternehmen, Unterzeichner, Datum/Uhrzeit, IP-Adresse, Dokumentversion und Dokumenten-Hash protokolliert und dem Verantwortlichen per E-Mail bestätigt. Änderungen bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht.
` export const AVV_DEFAULT_HTML_EN = ''